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Kostenfalle Geldautomat: Girokontowechsel zu Direktbank spart Gebühren beim Fremdabheben

9. März 2010

Viele Banken verlangen Gebühren, wenn ihre Kunden Bargeld an Automaten abheben, die nicht zu Banken desselben Verbunds gehören.  Zu Beginn des Jahres haben einige Geldinstitute diese Kosten sogar erhöht, so dass sie teilweise bis zu 10 Euro pro Fremdabhebung betragen.

Grund für diese Gebühren ist der Aufwand, der für die Banken durch das Abheben bei anderen Instituten entsteht. Dieser steht nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V allerdings in keinem Verhältnis zur Gebührenhöhe.

Verbraucher, die sich diese unnötigen Kosten sparen möchten, sollten es vermeiden, Automaten außerhalb ihres Bankenverbundes zu nutzen. Außerdem sollten sie sich genau über die Konditionen ihres Geldinstituts informieren.

Wer allerdings flexibel an jedem Geldautomat abheben möchte, ohne auf die dazugehörige Bank achten zu müssen, für den empfiehlt sich ein Girokontenwechsel zu einer Direktbank. Diese ermöglichen es in der Regel europaweit oder sogar weltweit, kostenlos Automaten aller Banken zu nutzen.

Ein Vergleich verschiedener Angebote für Girokonten zeigt das individuell passendste Paket aus Bargeldverfügbarkeit, Zinssätzen und Kontobedingungen für jeden Verbraucher.

(eko)


Leistung bei grober Fahrlässigkeit: Musterquoten für Versicherer

8. März 2010

Wer als Autofahrer aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten einen Unfall verursacht, wird alles andere als eine unkomplizierte Schadenregulierung durch seinen Kfz-Versicherer erwarten können. Je nach Grad seines Verschuldens muss der Versicherte einen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen. Nun hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Musterquoten eingeführt, um den Kfz-Versicherern eine Orientierung bei der Regulierung zu geben.

Vor der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (2008) konnten Autofahrer beim Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht mit der Leistung ihrer Kfz-Versicherung rechnen. Diese Zeiten sind vorbei. Im Zuge der Reform wurde das “Alles-oder-Nichts-Prinzip” abgeschafft. Nun wird zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden. Hat der Versicherte fahrlässig gehandelt, ist seine Kfz-Versicherung zu voller Leistung verpflichtet. Beim Vorwurf des Vorsatzes ist der Versicherer nach wie vor leistungsfrei. Die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers unterliegt einer Quotenregelung. So hängt die Leistung der Versicherungsgesellschaft von der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers ab.

Ein Versuch in Richtung Objektivität

Aber genau diese Regelung führt immer wieder zu erheblichen Konflikten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und endet nicht selten vor Gericht. Wie hoch ist die Leistung des Versicherers und welchen Anteil muss der Versicherte selbst tragen? Das Problem: Bislang fehlte es an der Einigung auf eine einheitliche Quote. Daher hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag nun Musterquoten festgelegt, die die Regelung bei grober Fahrlässigkeit transparenter machen sollen. Sie sind jedoch lediglich eine Empfehlung für die Leistungshöhe bei solchen Schadenfällen.

Musterquoten als Richtschnur

Ausschlaggebend ist der Grad der groben Fahrlässigkeit. Kommt es zu einem Unfall, weil der Versicherungsnehmer bspw. ein Stop-Schild missachtet hat, muss die Versicherung laut Musterquote 75% des Schadens bezahlen. Überfährt er hingegen eine rote Ampel und verursacht einen Crash, muss seine Kfz-Versicherung nur 50% des Schadens übernehmen. Von grober Fahrlässigkeit ist auch die Rede, wenn der Versicherte es Autodieben allzu leicht macht. Die ist z.B. der Fall, wenn er den Autoschlüssel stecken lässt und das Fahrzeug entwendet wird. Hier wird der Versicherungsnehmer mit ganzen 75% zur Kasse gebeten.

Überhaupt keinen Spaß verstehen die Versicherer bei Drogen und Alkohol. Für Vergehen mit einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 0,5 Promille gibt es keine einheitliche Regelung. Bei 0,5 bis 1,1 Promille schlägt die Musterquote den Versicherern eine 50 prozentige Leistung vor, ab 1,1 Promille kann die Kfz-Versicherung die Leistung vollständig verweigern. Für Fahrten im Drogenrausch gilt entsprechendes.

“Ausschluss des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit” ist kein Freibrief

Viele Versicherungsunternehmen haben auf die Neuerungen im VVG reagiert und bieten gegen eine höhere Prämie ihren Kunden Tarife an, in denen der “Vorwurf der groben Fahrlässigkeit” ausgeschlossen ist. Eine derartige Verankerung in der Police soll dabei aber nicht als Freibrief für unvorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr verstanden werden. Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie ein mitverschuldeter Diebstahl ziehen nach wie vor eine verminderte oder gar verweigerte Leistung der Versicherungsgesellschaft nach sich.

(sg)


CHECK24-Tarifcheck: o2 Active Data Internet-Pack-L mit Surf-Stick

5. März 2010

Der Münchner Mobilfunkkonzern o2 bietet mit dem o2 Active Data Internet-Pack-L einen Tarif für mobiles Internet an, der hinsichtlich Preis und Leistung eine Alternative zu den Angeboten der Wettbewerber wie Vodafone und T-Mobile darstellt. Ein Tarifcheck zeigt die Stärken und Schwächen des Vertragstarifs.

Kosten und Merkmale

Die o2-Flatrate kostet regulär 25 Euro Grundgebühr pro Monat. Eine Freischaltungsgebühr wird zurzeit nicht erhoben. Einen Surfstick zur Nutzung des Tarifs erhalten Kunden für einmalig 1 Euro.
Die Download-Geschwindigkeit beträgt – unter der Voraussetzung, dass ein HSDPA-Netz verfügbar ist – bis zu 7,2 MBit/s. Erst bei userfreundlichen fünf GB Gesamtdatenaufkommen wird die Geschwindigkeit auf GPRS-Standards (54 kBit/s) gedrosselt.

Schwächen

Der o2 Active Data Internet-Pack-L ist ein Vertragstarif mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.

Stärken

Auf der o2-Homepage erhalten Kunden derzeit 15 Prozent Nachlass auf die Grundgebühr. CHECK24 bietet seinen Usern aktuell sogar 20 Prozent Rabatt. Zudem surfen CHECK24-Kunden die ersten zwei Monate gratis*. Hier geht es zum Vergleichsrechner.

Als besonderen Service bietet o2 allen Kunden die Möglichkeit, innerhalb von 31 Tagen im sogenannten Test-Monat ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

In der Vergangenheit lag das o2-Netz in Bezug auf Abdeckung und Geschwindigkeit noch weit hinter den Netzen von T-Mobile und Vodafone. Mittlerweile wurde es aber weitflächig ausgebaut. Laut der Fachzeitschrift Connect (11/2009) ist der Münchner Mobilfunkkonzern damit „in die erste Liga aufgestiegen“.

Auch im ländlichen Raum werden die Daten von o2 genauso schnell übertragen wie von Vodafone und damit wesentlich schneller als bei T-Mobile. Auch für Geschäftsleute ist dieser Tarif damit eine interessante Alternative.
Durch die benutzerfreundliche Möglichkeit der VoIP-Nutzung steht der Verwendung von Diensten wie Skype nichts im Wege – das schont den Geldbeutel zusätzlich.

Wettbewerber

Vergleichbare Tarifangebote der Konkurrenten T-Mobile und Vodafone kosten mindestens 34,95 Euro im Monat. BASE bietet eine Internet-Flatrate zwar schon für 20 Euro monatlich an, stellt dabei allerdings im E-Plus-Netz flächendeckend nur das deutlich langsamere UMTS-Netz (max. 384 kBit/s) zur Verfügung.

Das CHECK24-Testurteil

User, die einen dauerhaft günstigen Tarif für Mobiles Internet suchen, erhalten mit dem o2 Active Data Internet-Pack-L ein Angebot mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis.

(eko)

*Angebot bei Abschluss bis einschließlich 31. März 2010 gültig


Vandalismus am Auto – Welche Versicherung zahlt?

4. März 2010

Der “Kreativität” sind nahezu keine Grenzen gesetzt: Kratzer im Autolack, Dellen in der Motorhaube, zertrümmerte Scheiben und abgeschlagene Außenspiegel. Bei diesen mutwilligen Beschädigungen spricht der Fachmann von Vandalismus. Aus dem finanziellen Schneider ist hier nur, wer eine Vollkaskoversicherung besitzt.

Es passiert vor allem zu den Zeiten im Jahr, in denen heftig gefeiert wird. Der Autobesitzer will gerade in seinen auf der Straße geparkten Wagen steigen und stellt fest, dass über Nacht offensichtlich Vandalen am Werk waren. Im gerade erst abgelaufenen Karneval hatte der Vandalismus am Auto Hochkonjunktur. Die Polizei geht davon aus, dass die meisten dieser Delikte unter Alkoholeinfluss begangen werden. Unter dem Jahr hält sich die Anzahl an Vandalismusschäden dagegen in Grenzen. In der Regel kommt es aber nach den Wochenenden dazu.

Täter: Unbekannt

Der geschädigte Autobesitzer bleibt meist auf den Reparaturkosten sitzen, da die Täter so gut wie nie gefasst werden. Auch lassen sich keine Angaben zu einem “Täterprofil” machen. So müssen die Schäden nicht zwangsläufig von Alkohol enthemmten Jugendlichen verursacht worden sein. Genauso sind auch Erwachsene oder sogar ältere Personen denkbar. Was sich aber anhand einer bundesweiten Statistik aus dem Jahr 2004 ablesen lässt, ist, dass Vandalisten fast immer männlichen Geschlechts sind.

Wichtiger Unterschied für die Kfz-Versicherung

Liegt offenkundiger Vandalismus vor, erhält der Geschädigte zumindest einen Teil der Kosten von seiner Vollkaskoversicherung erstattet. Allerdings wird der Versicherte infolgedessen in eine niedrigere SF-Klasse seiner Vollkaskoversicherung zurückgestuft, sein Versicherungsbeitrag steigt also signifikant an. Daher der Tipp: Je nach Höhe des Schadens sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Kosten für die Reparatur nicht aus eigener Tasche zahlen möchten.

Wurde jedoch nicht nur beschädigt, sondern im Zuge dessen auch etwas aus dem Auto entwendet, handelt es sich um schweren Diebstahl. Diese Unterscheidung interessiert die Kfz-Versicherung des Opfers, da bei Diebstahl der Teilkaskoschutz zum Einsatz kommt. Die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ist in diesem Fall nicht zu erwarten.

(sg)


Ratenkredite: So erleben Sie keine böse Überraschung

4. März 2010

Der Markt für Konsumentenkredite ist hart umkämpft. Wenn es um den Gewinn von Kunden geht, ist den Anbietern jedes Mittel recht. So unterbieten sich die Banken immer wieder mit niedrigen Zinssätzen. Doch Vorsicht: Es ist nicht alles Gold was glänzt.

Haben Sie schon einmal online einen Ratenkredit beantragt? Dann haben Sie wie viele andere Interessenten wahrscheinlich diese Erfahrung gemacht: Die Banken werben mit einem sehr niedrigen Zinssatz. Sobald der Kunde aber seine persönlichen Daten auf der jeweiligen Homepage eingegeben hat, wird er mit der Wahrheit konfrontiert: Sein individuelles Kreditangebot ist mit einem wesentlich höheren Zinssatz verbunden, als in der Werbung in Aussicht gestellt wurde.

Was dahinter steckt ist das “Scoring”-Verfahren des Kreditinstituts. Dieses bewertet die Bonität des Kreditinteressenten anhand bestimmter Kriterien. So kann es passieren, dass manche Konsumentengruppen teurere Zinssätze angeboten bekommen oder sogar ganz abgelehnt werden.

Achtung Köder!

Ratenkredite, für die mit Zinsspannen von z.B. 3,45% bis 14,99% effektiv geworben wird, sind meist so genannte Lockvogel-Angebote. Von einem niedrigen Zins fühlen sich alle Kundengruppen sofort angesprochen. Genau dieser erste Blick machen sich die Kreditinstitute zunutze. Haben sie den Kunden erst einmal geködert, lässt er sich eventuell zu einem wesentlich teureren Kreditangebot überreden. Bei einem solchen Zinssprung darf sich der Kreditantragssteller zu Recht von der Bank gefoppt fühlen.

Ein Online-Vergleich spart Zeit und Nerven

Auf der Suche nach den günstigsten Kreditkonditionen müsste man sich normalerweise von jeder einzelnen Bank ein Angebot einholen. Dies bedeutet auch, dass man seine persönlichen Daten pro Anbieter-Website immer wieder neu eingeben muss. Ein äußerst aufwendiges und langwieriges Unterfangen. Mit dem Online-Vergleichsrechner für Ratenkredite entfällt diese Unannehmlichkeit. So müssen Kreditinteressenten ihre persönlichen Daten nur ein einziges Mal eingeben. Darüber hinaus bekommt der User ein übersichtliches Vergleichsergebnis angezeigt, anhand dessen er das für sich individuell beste Angebot erkennt.

Verbraucherfreundlicher Service

Beim Vergleichsergebnis hört der Service aber noch lange nicht auf. CHECK24 lässt den Kreditantragsteller mit dem schlechteren Zinssatz nicht im Regen stehen. Falls der Kunde es wünscht, fragt CHECK24 bei weiteren Banken an, um dem Kunden günstigere Konditionen zu ermöglichen. Auf Basis zusätzlicher Informationen kann er weitere Kredit-Entscheidungen für sich treffen.

Beachten Sie: Lockangebote kommen nur bei bonitätsabhängigen Zinsen vor. Auf dem Markt für Ratenkredite gibt es aber auch sehr viele Angebote mit bonitätsunabhängigen Zinssätzen. Bei diesen hat der Antragsteller nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Bank sagt ihm den Kredit zu diesem Zinssatz zu oder sie lehnt ihn aufgrund seiner schlechten Kreditwürdigkeit ab.

Sie wollen bei Ihrem Ratenkredit fair behandelt werden? Sie möchten nicht mit Lockvogel-Angeboten allein gelassen werden? Dann machen Sie hier den Kreditvergleich und ermitteln Sie das für Sie günstigste Ergebnis!

(sg)