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Aktueller Wohngebäudeversicherung Artikel

Wasserschaden: Bei grober Fahrlässigkeit darf Versicherung die Leistung kürzen

Mittwoch, 24. April 2013

Hat ein Versicherungsnehmer einen Gebäudeschaden durch austretendes Leitungswasser aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten begünstigt, ist der Wohngebäudeversicherer dazu berechtigt, seine Leistungen maßgeblich zu kürzen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor.

Im konkreten Fall war der Zulaufschlauch einer Waschmaschine abgerissen. Als die Wohnungseigentümerin eine gute Stunde lang wegen eines Termins außer Haus war, versäumte sie es, den Wasseranschluss abzudrehen ─ es traten erhebliche Wassermengen aus. Die Folge: ein Gebäudeschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Die Frau forderte daraufhin von ihrer Wohngebäudeversicherung die Übernahme der Sanierungskosten. Ihre Versicherungsgesellschaft erkannte zwar die grundsätzliche Leistungspflicht an, kürzte die geforderte Zahlung jedoch um 70 Prozent. Die Begründung: Die Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt. Angesichts des kaputten Schlauchs sei es ihre Pflicht gewesen, den Wasserhahn komplett abzudrehen oder eine entsprechende Aquastop-Vorrichtung anzubringen.

Gericht gibt dem Versicherer recht

Die Klage der Versicherungsnehmerin blieb erfolglos ─ das Landgericht Osnabrück gab dem Wohngebäudeversicher recht. Es sei in der Tat eine grobe Fahrlässigkeit gewesen, die Wohnung ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen für längere Zeit zu verlassen.

Vielmehr könne von Versicherungsnehmern generell erwartet werden, dass sie die potenziellen Gefahren einer  Waschmaschine erkennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Entscheidend für den Schweregrad der Fahrlässigkeit sei im konkreten Fall gewesen, dass der Wasseranschluss unabhängig vom Betrieb der Maschine geöffnet gewesen war.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Fazit: Es ist ratsam, besondere Umsicht walten zu lassen, um sich im Fall der Fälle nicht mit einer möglicherweise gerechtfertigten Kürzung der Leistungen von seiten der Assekuranz konfrontiert zu sehen ─ und auf dem Großteil der Schadenskosten sitzen zu bleiben. Wer noch auf der Suche nach der passenden Wohngebäudeversicherung ist, wird mit dem Wohngebäudeversicherung Vergleich von CHECK24 schnell und unkompliziert fündig.

(kro)

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