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Private Krankenversicherung: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wie auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie mit einer privaten Krankenversicherung eine Versicherung für medizinische Versorgung ab.
  • Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist nur Arbeitnehmern mit hohem Einkommen, Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten(-anwärtern), Studenten, Kindern und nicht versicherungspflichtigen Erwerbslosen möglich.
  • Statt nach dem Einkommen richten sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nach dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs.
  • Für Beamte, Studenten und Kinder gibt es besonders günstige Tarife.
  • Durch die geplanten Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags kommen auf gesetzlich Versicherte ab 2024 Mehrkosten von bis zu 213,30 € pro Jahr zu.
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 16.01.2024

Private Krankenversicherung im dualen Gesundheitssystem

Jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Hierfür existieren zwei unterschiedliche Systeme – die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die einen Bruttolohn unter der aktuell geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 69.300 € (Stand 2024) verdienen, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer die mehr verdienen erhalten die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Zudem existieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht – so können etwa Beamte oder Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.

Während sich die Beiträge gesetzlich Versicherter nach Ihrem Einkommen richten, gilt in der privaten Krankenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, der Beitrag und die Leistung sind abhängig vom individuellen Risiko des Versicherten und dem gewünschten Leistungsumfang.

Wer sich privat versichern kann

Versicherte können nur unter bestimmten Voraussetzungen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.

Wer sich privat versichern kann, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vorteile sich daraus ergeben, erfahren Sie in der folgenden Übersicht und auf Detailseiten zu den einzelnen Personengruppen.

Eine Arbeitnehmerin lehnt an einer Wand

Angestellte

  • Wer mehr als 69.300 € im Jahr verdient, kann als Angestellter in eine private Krankenversicherung wechseln.
  • Durch eine private Krankenversicherung schützen Sie sich vor Leistungskürzungen, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder vorkommen.
  • Da die Beiträge einkommensunabhängig sind, sind sie oft deutlich günstiger als in der gesetzlichen Versicherung.
  • Auch für die private Krankenversicherung erhalten Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser ist auf den Höchstzuschuss in der gesetzlichen Kasse begrenzt (2024: 421,76 € pro Monat).

PKV für Angestellte

Alternativtext für Bild

Selbstständige & Freiberufler

  • Da sie kein Mindesteinkommen vorweisen müssen, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler besonders einfach.
  • Selbstständige zahlen in der privaten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung den gesamten Beitrag selbst.
  • In der PKV profitieren sie bei niedrigeren Monatsbeiträgen in der Regel dennoch von deutlich höheren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

PKV für Selbstständige

Eine Lehrerin in ihrem Klassenzimmer

Beamte, Beamtenanwärter & Referendare

  • Wer Beihilfe bezieht, erhält vom Dienstherrn einen Zuschuss von mindestens 50 % zu den Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung muss nur die verbleibenden Kosten abdecken.
  • Dadurch erhalten Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und (unter gewissen Voraussetzungen) auch ihre Kinder besonders günstige Beiträge in der PKV.
  • Wer seine PKV vorübergehend pausieren muss, kann sich seinen aktuellen Gesundheitszustand durch eine Anwartschaft sichern und seine Beiträge beim Wiedereintritt gering halten.

PKV für Beamte PKV für Beamtenanwärter PKV für Referendare

Ein Student in der Bibliothek

Studenten

  • Der Wechsel in die PKV ist bis zu 3 Monate nach Studienbeginn, mit der Vollendung des 25. Lebensjahren sowie beim Ende der gesetzlichen Pflichtversicherung möglich.
  • Studenten erhalten in der privaten Krankenversicherung oft vergünstigte Tarife und profitieren – im Vergleich zur GKV – dennoch von erhöhten Leistungen.
  • Wer BAföG bezieht, kann sich die Kosten für die Krankenversicherung bezuschussen lassen.

PKV für Studenten

Familie vor ihrem Haus

Familien & Kinder

  • Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt jedes privatversicherte Familienmitglied einen eigenen Tarif, wobei Tarife für Kinder in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besonders günstig sind.
  • Wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist, können Neugeborene durch eine Kindernachversicherung auch bei schweren Erkrankungen oder einer Behinderung privat versichert werden, ohne dass dadurch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge entstehen.
  • Sind beide Eltern privat versichert, müssten für das Kind auch bei einer gesetzlichen Versicherung eigene Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.

PKV für Familien PKV für Kinder

Privatversicherung kann sich ab 2024 noch mehr lohnen

Zum 01.01.2024 wurde die Beitragsbemessungs­grenze der gesetzlichen Kassen erneut erhöht. Der Wert wurde von 59.850 € auf 62.100 € angepasst. Zusätzlich kam es zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte. Dieser liegt nun bei 1,7 Prozent.

Insgesamt können für gesetzlich Versicherte dadurch Mehrkosten von bis zu 213,30 € pro Jahr entstehen.

Da die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig sind, können Sie durch einen Wechsel in eine private Krankenversicherung jetzt noch mehr sparen. Und das bei oftmals höheren Leistungen. Da auch die Jahresarbeits­entgeltgrenze erhöht wurde, ist Angestellten der Wechsel erst ab einem Brutto-Einkommen von 69.300 € möglich. Auf den Wechsel von Beamten/-anwärtern und Selbstständigen hat dies keine Auswirkung.

In unserem Vergleich erhalten Sie eine unverbindliche Übersicht, die Ihnen zeigt, wie viel Sie monatlich durch einen Wechsel in die PKV sparen können.

Jetzt vergleichen

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind abhängig vom gewählten Anbieter beziehungsweise Tarif, den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter, der beruflichen Situation und dem persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Vergleich der Kosten einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung für einen 30-jährigen Versicherten

Ein 30-jähriger Angestellter erhält eine private Krankenversicherung mit umfangreichem Leistungsniveau bereits für etwa 211 € pro Monat. Selbstständige sollten in diesem Alter mit etwa 327 € pro Monat für ihren Tarif rechnen. Für Studenten liegen die Kosten bei etwa 102 €.

In allen drei Fällen liegen die Kosten deutlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das Schaubild zeigt.

 

  • Anbieter / Tarif

    Je nachdem, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie Ihre PKV abschließen, können sich die Kosten unterscheiden, da nicht jeder Versicherungsanbieter einen Tarif für exakt dieselben Leistungen bietet.

    Auch unterschiedliche interne Strukturen und wirtschaftlicher Erfolg der verschiedenen Versicherer führen zu unterschiedlichen Kosten.

  • Leistungen

    Wie umfangreich die versicherten Leistungen sind, beeinflusst die Höhe der Beiträge besonders stark. Beispielsweise sind Tarife mit Mehrbettzimmer günstiger als Tarife mit Einbettzimmer.

  • Eintrittsalter

    Je jünger die versicherte Person bei Versicherungsbeginn ist, desto günstiger sind auch die Beiträge, da mehr Zeit für die Bildung von Alterungsrückstellungen bleibt.

  • Berufliche Situation

    Da Beihilfeberechtigte nur den Teil der Kosten versichern müssen, der von der Beihilfe nicht gedeckt ist, erhalten sie eine PKV besonders günstig. Auch Studierenden werden oft vergünstigte Einsteigertarife angeboten.

  • Gesundheitszustand

    Beim Abschluss einer PKV müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchführen. Geht aus dieser hervor, dass Sie an Vorerkrankungen leiden, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss vereinbaren, Risikozuschläge verlangen oder den Antrag auf Versicherung ablehnen.

Der CHECK24 Vergleich für private Krankenversicherungen liefert Ihnen bereits mit wenigen Angaben ein umfassendes Bild über die zu erwartenden Kosten.

Die Vorteile der privaten Kranken­versicherung im Vergleich zur gesetzlichen

GKV PKV
  • Grundabsicherung, Mehrleistungen meist nur durch Kranken­zusatz­versicherungen
  • Höheres Einkommen führt zu höheren Beiträgen
  • Versicherte können ihre Beiträge nur in Ausnahmefällen reduzieren
  • Leistungen können vom Gesetzgeber gekürzt oder sogar gestrichen werden
  • Kosten für Selbstständige besonders hoch (kein Arbeitgeberanteil)
  • Individuell anpassbarer Leistungsumfang
  • Höhe der Beiträge abhängig von Leistungsumfang des Tarifs
  • Mehrere Möglichkeiten Beitragshöhe zu beeinflussen
  • Leistungen vertraglich garantiert
  • Besonders günstig für Beamte, da sie nur eine Restkosten­versicherung benötigen

Bei der privaten Krankenversicherung lässt sich der Leistungsumfang individuell und ganz nach den persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthalts eine Behandlung durch den Chefarzt oder hohe Leistungen für Zahnersatz wünscht, kann seinen Versicherungsumfang entsprechend gestalten.

Die meisten PKV-Tarife gehen weit über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Besonders bei den Krankenhausleistungen erfahren Kassen- und Privatpatienten die größten Unterschiede.

Gesetzlich Versicherte müssen für einen umfangreichen Versicherungsschutz spezielle Zusatzversicherungen abschließen. Privatpatienten dagegen erhalten in vielen Fällen umfangreichere Behandlungen und höherwertige medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.

Leistungen sind vertraglich garantiert

Der Leistungsumfang einer PKV ist vertraglich garantiert. Festgelegte Leistungen können im Nachhinein nicht gekürzt werden. Im Gegensatz dazu kann der Gesetzgeber Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren oder ganz streichen.

Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen fällt auch die Beitragshöhe aus. Bei der PKV gilt der Grundsatz: Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Dies ermöglicht jedem Versicherten, das Preis-Leistungs-Verhältnis selbst mitzugestalten.

Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich daher vor allem für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht jedoch an der Selbstbeteiligung.

Neben dem gewählten Versicherungsumfang beeinflussen Ihr Alter und Gesundheitszustand die Beitragshöhe. Hierbei gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Die PKV sollten Sie daher am besten möglichst früh abschließen. Viele Gesellschaften achten dabei nicht auf das genaue Geburtsdatum, sondern lediglich auf das Geburtsjahr.

Beihilfeversicherung für Beamte

Für Beamte gibt es in der privaten Krankenversicherung besondere Tarife mit günstigen Beiträgen. Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, ihr Dienstherr beteiligt sich an den Gesundheitskosten. Beamte benötigen daher nur eine private Krankenversicherung, die den restlichen Teil der Kosten abdeckt.

 

Private Kranken­versicherung trotz Vorerkrankung

"Sie haben bereits Vorerkrankungen und sind sich unsicher, ob und wie Sie am besten in die PKV kommen? Lassen Sie sich beraten, um Ihr persönliches Krankenversicherungsangebot zu erhalten. Unsere Berater und Beraterinnen finden anhand Ihres Gesundheitszustands schnell heraus, welcher Anbieter das beste Angebot für Sie hat."

- Tobias Laber, CHECK24-Spezialist für private Kranken­versicherungen

Die wichtigsten Leistungen

  • Ambulante Leistungen

    Die meisten Tarife der PKV leisten sowohl bei allgemeinärztlichen Behandlungen als auch bei Behandlungen durch den Facharzt zu 100 %. Bei einigen Tarifen erhält der Patient die volle Erstattung nur dann, wenn er sich von seinem Hausarzt zum Facharzt überweisen lässt.

    Weitere Tarifunterschiede betreffen die Arzthonorare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behandelnde Arzt mehr als das 3,5-fache Honorar der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.

    In der Regel kommen die privaten Krankenversicherer zudem für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.

  • Stationäre Leistungen

    Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung bestimmen, ob Sie eine Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten wünschen. Auch die Zimmerart im Krankenhaus – ob Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer – ist für Sie frei wählbar. Die Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmer-Tarifs geht dabei meist mit einer Chefarztbehandlung einher.

    Auch hier gibt es Tarife, welche die Arztkosten im Krankenhaus, die über das 3,5-Fache der ärztlichen Gebührenordnung hinausgehen, erstatten. Solche Kosten sind bei Behandlungen von Chefärzten oder ausgewiesenen Spezialisten durchaus üblich.

  • Zahnleistungen

    Sehr gute Versicherungstarife zahlen mindestens 90 % der zahnärztlichen Behandlungskosten sowie 75 % der Kosten für teuren Zahnersatz. Außerdem gibt es auch hier Tarife, die selbst dann zahlen, wenn ein Zahnarzt für seine Leistung mehr als das 3,5-fache der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verlangt.

    Bei der Inanspruchnahme von Zahnleistungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss sollte man jedoch auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese gibt es bei den meisten Versicherern. Sie legt fest, bis zu welcher Höchstsumme Leistungen in den ersten Versicherungsjahren bezahlt werden.

  • Rückerstattung und Bonus

    Nehmen Versicherte in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch, zahlen ihnen einige Versicherer einen Teil der Beiträge zurück. Dabei gibt es garantierte und variable Beitragsrückerstattungen. Sind die Rückerstattungen variabel, hängt die Rückzahlung vom Geschäftsergebnis der Versicherungsgesellschaft ab.

    Je nach Versicherer variiert auch die Art der Auszahlung. So kann etwa ein Teil der Monatsbeiträge zurückgezahlt werden oder aber ein zuvor festgelegter Betrag.

    Manche Tarife belohnen zudem einen gesunden Lebensstil mit einem Bonus. Wer etwa regelmäßig zum Sport geht, sein Normalgewicht hält oder nicht raucht, erhält Beitragszahlungen zurück.

  • Krankentagegeld

    Das Krankentagegeld wird während einer Krankheit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, verliert meist sein Einkommen. Die gesetzliche Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Krankentagegeld kann in einem solchen Fall den Einkommensverlust ausgleichen. Es sollte daher in etwa Ihr Nettogehalt abdecken.

    Selbstständige und Freiberufler müssen sich vom ersten Krankheitstag an selbst vorsorgen. Gerade für sie ist das Krankentagegeld daher eine sehr sinnvolle, da existenzsichernde Zusatzleistung.

  • Kurleistungen

    Einige private Krankenversicherungen leisten auch für eine ambulante oder stationäre Kur bis zu einer festgelegten Höchstsumme.

  • Bewertung des Versicherers

    Bei der Wahl des richtigen Versicherers sollten Sie auf die Beitragsstabilität der Versicherungsgesellschaft achten. Da Privatversicherte meistens ein Leben lang bei einer Versicherung bleiben, sollten die Beiträge auch im Alter stabil sein. Die CHECK24-Tarifnote für Versicherer stützt sich daher unter anderem auf die finanziellen Rückstellungen, die Versicherungen regelmäßig bilden, sowie auf zurückliegende Beitragsentwicklungen.

    Die Unternehmenssicherheit ist ebenfalls ein wichtiger Entscheidungsfaktor für eine Versicherungsgesellschaft. Daher sind auch Kriterien wie etwa die Kapitalerträge, die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote oder die Zuwachsraten an Versicherten, Teil der CHECK24-Tarifnote.

    Neben der Stabilität und der Unternehmenssicherheit untersuchen wir zudem die Kundenorientierung der Versicherer. Unsere Bewertung stützt sich dabei unter anderem auf die Beschwerdequote, auf das Service-Angebot oder die Kundenfreundlichkeit am Telefon und bei E-Mail-Anfragen.

Verändert sich mein Beitrag zur PKV mit steigendem Alter?

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit der Zeit an. Grund dafür sind steigende Lebenserwartung, Inflation und der Fortschritt der Medizin sowie die damit verbundenen Kosten.

Entwicklung der Beiträge von GKV und PKV seit 2013

Wann der Anbieter in der privaten Krankenversicherung den Beitrag für Ihren Tarif anheben darf, ist gesetzlich geregelt.

In der Regel müssen die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Ausgaben um 5 – 10 % übersteigen. Der genaue Schwellenwert ist in den Versicherungsbedingungen des Anbieters festgehalten.

Seit 2013 stiegen die Beiträge zur GKV durchschnittlich um 3,4 % pro Jahr.

In der PKV liegt die durchschnittliche Beitragserhöhung dagegen bei 2,8 % pro Jahr (Quelle: PKV-Verband).

 

Wie sich Ihr Eintrittsalter auf Ihre Beiträge auswirkt

Grundsätzlich wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bei Vertragsbeginn so kalkuliert, dass er unter den aktuellen Bedingungen (beispielsweise ohne Steigerung der medizinischen Kosten) über die gesamte Lebensdauer hinweg möglichst konstant bliebe.

Die Höhe der Beiträge zur PKV bei Eintritt in verschiedenen Lebensaltern

Um dies im Alter – trotz des oftmals höheren Versorgungsbedarfs –  zu ermöglichen, wird bereits in jungen Jahren ein Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge als Alterungsrückstellungen angelegt.

Da durch einen späteren Eintritt in die PKV allerdings weniger Zeit bleibt, um die Rückstellung zu bilden, ist es sinnvoll bereits möglichst früh in die Privatversicherung einzutreten. (Siehe Schaubild)

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in der privaten Krankenversicherung zahlreiche Möglichkeiten, die Beitragsentwicklung im Alter zu kontrollieren – etwa durch einen Beitragsentlastungstarif, die Anpassung der Selbstbeteiligung oder Tarifwechsel.

Die Vorteile des CHECK24-Vergleichs

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 68 % bei Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu sparen.

Wählen Sie individuelle Leistungen aus, die Ihnen wichtig sind, und erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Übersicht der besten Tarife. Je nach Leistungsniveau haben Sie die Wahl zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarifen. Insgesamt können Sie rund 4.300 verfügbare Tarifkombinationen von rund 23 Anbietern vergleichen. Darunter sind Angebote namhafter Versicherer wie der Allianz, Barmenia, HanseMerkur und Signal Iduna sowie vieler Testsieger der Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest.

Infografik: Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung (PKV) im CHECK24 Vergleich

Auf der Suche nach der richtigen privaten Krankenversicherung helfen wir Ihnen mit unserer Bewertung der Versicherungsgesellschaften. Vor allem in Hinblick auf Beitragsstabilität im Alter und Kundenorientierung unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung.

Unsere Experten der privaten Krankenversicherung stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon – unsere Beratung ist für Sie absolut unverbindlich und kostenfrei.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

  • Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

    Wer als Angestellter sehr gut verdient, kann durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung Geld sparen. Zudem bieten private Krankenversicherer einen hochwertigen Versicherungsschutz.

    Beispiel:

    Verdient ein Arbeitnehmer 5.775 € im Monat, bezahlt er für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowohl den Höchstbetrag von monatlich rund 440 € als auch den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Da dieser im Schnitt bei 1,6 % liegt und der Arbeitgeber die Hälfte davon zahlt, kommt er insgesamt auf einen Beitrag von rund 5.760,56 € pro Jahr (Stand: 2023).

    Ist er gesund und 30 Jahre alt, kann er in einem Tarif der PKV dagegen bis zu 3.517 € pro Jahr sparen.

    Auch Selbstständige und Freiberufler sparen mit einer PKV in den meisten Fällen Geld und erhalten gleichzeitig höhere Versicherungsleistungen.

    Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Das bedeutet, dass ihr Dienstherr einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für die restlichen Kosten bietet sich eine private Krankenversicherung an. Sie wir dann häufig auch als Beihilfe- oder Restkostenversicherung bezeichnet. Sie ist deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse. In der GKV müsste der Beamte oder Beamtenanwärter dagegen den vollen Beitrag zahlen.

  • Wie kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

    Wenn Sie die Voraussetzungen für eine PKV erfüllen, können Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt zwei Monate zum Monatsende. Sollte Ihr Jahreseinkommen erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, ist ein Wechsel ganz ohne Kündigungsfrist möglich.

    Haben Sie einen passenden Tarif in der PKV gefunden, können Sie bei der Gesellschaft einen Antrag stellen. Darin müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Unsere PKV-Experten helfen Ihnen gerne, wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen.

    Nach einem erfolgreichen Antrag erhalten Sie eine Annahmebestätigung, die Sie innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Erst danach wird die Kündigung wirksam. Sollte ein Wechsel wider Erwarten nicht klappen, bleiben Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert.

  • Kann ich eine private Krankenversicherung auch mit Vorerkrankungen abschließen?

    Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen können, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dabei variieren die abgefragten Zeiträume je nach Gesellschaft. So wird oft nach ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre oder Krankenhausaufenthalten der letzten zehn Jahre gefragt.

    Werden schwere Erkrankungen oder Allergien angegeben, verlangen die Versicherer häufig Risikozuschläge auf den Tarifbeitrag oder schließen bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz aus. Personen, die an starkem Unter- oder Übergewicht leiden, müssen ebenfalls mit einem Zuschlag rechnen.

    Bei schweren Erkrankungen kann der Versicherer Ihren Antrag auch ganz ablehnen. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und wissen möchten, ob Sie sich dennoch günstig privat versichern können, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

  • Kann ich meine Familie in der privaten Krankenversicherung mitversichern?

    Die private Krankenversicherung bietet keine Familienversicherung. Für jeden Versicherten muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.

    Dadurch ist es allerdings auch möglich, bei Vertragsabschluss auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Familienmitglieds einzugehen. Bei einem Paar können etwa beide Partner unterschiedliche Leistungen wählen.

    Zudem ist die private Krankenversicherung für Kinder vergleichsweise günstig, da keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Leistungsstarke Tarife gibt es bereits ab 100 € im Monat. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber auch für die Kinder bis zur gesetzlichen Höchstgrenze einen Zuschuss von 50 % des Beitrags.

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Mehrkosten für gesetzlich Versicherte bei geplanter Erhöhung der Beitrags­bemess­ungs­grenze (BBG) und des durchschnit­tlichen Zusatzbeitrags
  2023 2024
BBG 59.850 € 62.100 €
Grundbeitrag 14,6 % 14,6 %
Zusatzbeitrag 1,6 % 1,7 %
Beitrag / Jahr 9695,70 € 10122,30 €
Anteil Arbeitnehmer / Jahr 4847,85 € 5061,15 €
Mehrkosten / Jahr - 213,30 €