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Aktueller Private Krankenversicherung Artikel

PKV oder GKV? Stiftung Warentest nimmt die beiden Krankenversicherungssysteme unter die Lupe

Montag, 14. März 2011

Die vereinfachten Bedingungen bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung lassen immer mehr gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Beamte über eine Veränderung nachdenken. Besonders attraktiv erscheinen den Kassenpatienten u.a. kurze Wartezeiten und die Behandlung durch den Chefarzt. Vor- und Nachteile beider Systeme hat nun die Stiftung Warentest untersucht.

Klarer Vorteil der Privaten Krankenversicherung (PKV): Sie hält eine breitere Auswahl an Leistungen für ihre Versicherten bereit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedoch bietet im Gegensatz zur PKV die Möglichkeit der Familienversicherung an. Experten warnen vor allem Selbstständige und Angestellte vor einem übereilten Weggang aus der GKV. Grund: Sollte eines Tages die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse anstehen, ist dies – wenn überhaupt – nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beihilfeberechtigte Beamte fahren hingegen besser mit der Privaten Krankenversicherung.

PKV für geringverdienende Selbstständige?

Besonders Selbstständige sollten sich die Entscheidung für die Private bzw. Gesetzliche Krankenversicherung gut überlegen und sich dessen bewusst sein, dass ihr Einkommen unregelmäßig sein und streckenweise sehr gering ausfallen kann, was meist in der Existenzgründungsphase der Fall ist. Deshalb müssen Versicherte mit geringen Einkünften in der gesetzlichen Krankenkasse auch nur einen Mindestbeitrag von ca. 285 Euro im Monat (ermäßigt: ca. 190 Euro) zahlen. Dies ist allerdings oftmals mehr, als in der Privaten Krankenversicherung fällig wäre. Steigt das Einkommen, wird der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung schnell sehr viel teurer, den dann greift der Beitragssatz von 15,5% vom Einkommen. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung.

Privat versicherte Angestellte haben den gleichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, wie in der GKV. Für Beamte gilt: Sie müssen sich nur zu dem Anteil privat versichern, der nicht vom Dienstherrn zu den Behandlungskosten übernommen wird. Da von den gesetzlichen Kassen der volle Beitrag erhoben wird, ist die Private Krankenversicherung für Beamte in der Regel vorteilhafter.

Seit Anfang 2011: Vereinfachte Bedingungen für einen Wechsel in die PKV

Bisher galt für Angestellte eine Wartezeit von drei Jahren, innerhalb derer sie ein monatliches Mindesteinkommen vorweisen mussten. Nach einer Sonderregelung der Gesundheitsreform entfällt diese Wartezeit. Das bedeutet: Sobald ein Angestellter im Jahr 2010 die Versicherungspflichtgrenze von mindestens 4.162,50 Euro (für das Jahr 2010) überschritten hat, kann er sich im Jahr 2011 sofort privat krankenversichern. Zum Vergleich: In der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer mit o.g. Einkommen den Maximalbeitrag von über 300 Euro pro Monat (incl. Pflegepflichtversicherung) zahlen – und dies ist lediglich der Arbeitnehmeranteil.

Fazit

Nach dem Vergleich kam die Stiftung Warentest zu diesen Ergebnissen: Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung eignet sich insbesondere für Beamte. Familien hingegen sind dank der kostenlosen Familienkrankenversicherung besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben.

(sg)

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