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Wer darf mit meinem E-Scooter fahren?

Generell darf jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, einen E-Scooter fahren. Für das Führen des Fahrzeugs werden weder Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt.

Halter von E-Scootern dürfen ihr Fahrzeug also an jede Person verleihen, die mindestens 14 Jahre alt ist. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn der Halter seinen Elektro-Tretroller verliehen hat. Dabei hat der Halter allerdings die Verantwortung, sicherzustellen, dass der Fahrer fahrtauglich ist und nicht etwa die zulässigen Promillegrenzen überschreitet.

Generell erstreckt sich der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung – wie auch bei der Mopedversicherung– auf die folgenden Personen:

  • Halter
  • Fahrer
  • Eigentümer

Nutzung durch ausschließlich eine Person

Ein E-Scooter darf immer nur von einer Person benutzt werden. Die Beförderung von zwei oder mehr Personen ist nicht gestattet, auch wenn die Personen zusammen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung schreibt vor, dass die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet sind. Das bedeutet, auch Anhänger dürfen nicht zusammen mit E-Scootern benutzt werden – weder zum Transport von Personen noch von Gegenständen.

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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

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