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Aktueller Versicherung Artikel

Erklärung der Neuwagen-Garantie

Mittwoch, 9. November 2011

Ein Auto, das just vom Stapel läuft, ist der Traum so manches Fahrers und sollte Stolz eines jeden Herstellers sein. Doch wie weit reicht die Zuversicht in die eigene Technik der Produzenten. Endet sie mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung über 24 Monaten oder garantiert der Fabrikant sogar für die Qualität seines Automobils? Zumeist sollen die Aussagen bei einem Neuwagenkauf verwirren und in Sicherheit wähnen. Es gilt gerade beim Thema Neuwagengarantie noch mal nachzufragen, wenn etwas nicht eindeutig erscheint.

Eine kurze Begriffserläuterung

Grundsätzlich ist der Begriff der Neuwagengarantie eher irreführend. Es kann sowohl für eine Garantie als auch für eine Gewährleistung stehen. Bei einer Gewährleistung muss der Hersteller des Neuwagens ausschließlich die Mängel ausbessern, die bereits beim Kauf des Autos bestanden. Nicht aber die möglichen Folgeschäden oder vorzeitige Defekte. Dahingegen ist eine Garantie eine vertragliche Zusicherung. Somit hat der Käufer ein rechtliches Druckmittel an die Hand bekommen, im Falle eines frühzeitigen Verschleißes den Hersteller in die Haftung zu nehmen.

Der gesetzliche Rahmen

Der Gesetzgeber sieht eine 24-monatige Gewährleistung vor, die sich nach §437 des BGB nur auf die Unversehrtheit bzw. das einwandfreie Funktionieren des Kaufobjektes, in diesem Fall eines Autos, bezieht. Zu dieser Gewährleistung ist jeder Hersteller, der in Deutschland Neuwagen verkauft, verpflichtet. Doch setzt der Gesetzgeber klare Grenzen für die Gewährleistung. Denn der Mangel am Neuwagen muss nachweislich vor der Lieferung bzw. dem Kauf entstanden sein.

Die Beweislast ist klar geregelt: In den ersten sechs Monaten muss der Herstellen nachweisen, dass der Schaden durch den Käufer entstanden ist. Die restlichen 18 Monate trägt der Neuwagenkäufer die Last nachzuweisen, dass der Schaden schon vor Abschluss des Kaufvertrages bestand.

Die Neuwagengarantie hingegen stellt eine freiwillige jedoch rechtlich absolut bindende Verpflichtung des Herstellers da, die durch den Garantiegeber einen zeitlichen und inhaltlichen Rahmen erhält. Zumeist sind solche Garantien mit dem bekannten Kleingedruckten versehen und sollten genau hinterfragt werden vor beispielsweise dem Kauf eines Kleinwagens.

Die Möglichkeiten einer Neuwagengarantie

Diese sogenannte Herstellergarantie, die nachhaltig die Kundenbindung festigt, ist stark variabel und weicht von Hersteller zu Hersteller ab. Ob Verlängerung der Gewährleistung, Mobilitätssicherung oder Einzel- oder Kombinationsgarantien für z. B. den Lack, dies sind die gängigsten Garantien, die ein Hersteller vertraglich zusichert. Dafür fordern Hersteller für derartige Garantieleistung, dass die Neuwagenbesitzer auch regelmäßig Kontrollen durchführen lassen. Allerdings in hierfür gekennzeichneten Vertragswerkstätten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Jeder Hersteller gewährt für seine unterschiedlichen Modelle verschiedene Garantien. Meist werden für Kleinwagen längere Garantiezeiten zugesichert.

Weitere hilfreiche Informationen rund ums das Thema Neuwagenbeschaffung finden Sie im autohaus24 Blog.

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