Der Mai gehört in Deutschland zu den beliebtesten Hochzeitsmonaten - in manchen Jahren ist er sogar DER begehrteste Monat, um zu heiraten. Das ist kein Wunder, sind doch die Chancen auf schönes Wetter im Wonnemonat hoch. Neben dem für viele Menschen hohen symbolischen Wert bringt die Ehe auch praktischen Nutzen. Wir verraten Ihnen, in welchen Bereichen Sie nach einer Heirat sparen können ─ und bei welchen Versicherungen auch zusammenlebende, unverheiratete Paare profitieren können.
Sind die Flitterwochen vorbei, empfiehlt es sich, einen Blick auf die bestehenden Versicherungspolicen zu werfen und vorhandenes Sparpotenzial zu nutzen. Ferner rät unter anderem der Bund der Versicherten (BdV) dazu, generell alle zwei Jahre die bestehenden Verträge auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und bei Bedarf an die neue Lebenssituation beziehungsweise an den veränderten Versicherungsbedarf anzupassen.
Zusätzlich zu den steuerlichen Sparmöglichkeiten kann die Ehe unter anderem auch in Sachen Altersvorsorge Vorteile bieten. Hatte einer der Ehepartner bislang keinen Anspruch auf die Riester-Förderung, weil er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann er nach der Eheschließung trotzdem von der staatlichen Zulage profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens einer der beiden bereits vorher einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Staatliche Riester-Förderung gewünscht? Die Hochzeit macht’s möglich
Ein Beispiel: Heiratet eine Studentin, die maximal auf 450-Euro-Basis arbeitet, einen Angestellten, der bereits einen Riester-Vertrag hat, kann sie die staatliche Förderung beantragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie selbst zumindest den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro in ihre Altersvorsorge investiert. Im Falle einer Scheidung entfällt dieser Anspruch auf Förderung jedoch wieder.
Während das Einsparpotenzial bei der Altersvorsorge und den Steuern nach aktuellem Stand nur für Ehepaare und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften besteht, behandeln Versicherungsgesellschaften unverheiratete Paare in aller Regel genauso wie verheiratete. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft ─ sprich: im selben Haushalt ─ leben.
Privathaftpflicht: geteilte Police, weniger Kosten
Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung und beide haben bereits eine Privathaftpflichtversicherung, können sie diese zusammenlegen. Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Partner mit dem „jüngeren“ Vertrag diesen unter Berufung auf eine sogenannte Doppelversicherung ohne Kündigungsfrist auflösen.
Hierzu genügt üblicherweise ein formloses Schreiben an die Assekuranz, dem eine Kopie des „älteren“ Versicherungsscheins beigelegt wird. Dann ist nur noch die Aufnahme in den Vertrag, der bleiben soll, nötig ─ gegebenenfalls verbunden mit einer geringfügigen Anhebung des Versicherungsbeitrags. Die Zusammenlegung von zwei bestehenden Rechtsschutzversicherungen funktioniert ähnlich unkompliziert.
Im Falle zweier Hausratversicherungspolicen muss sich nicht zwingend etwas ändern. Schließlich bringen üblicherweise beide Partner ihr eigenes Hab und Gut in den gemeinsamen Hausstand mit. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft muss jedoch in jedem Fall über die neue Anschrift informiert werden.
Hausratversicherung: Achten Sie auf eine geeignete Deckungssumme!
Laut dem BdV ist eine gemeinsame Hausratversicherung allerdings aus Gründen der Übersichtlichkeit durchaus sinnvoll. Wichtig ist hierbei, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen, wenn eine der beiden bestehenden Policen aufgelöst wird. Denn ist der Wert des gemeinsamen Hausrats höher als die Deckungssumme, zahlt die Assekuranz unter Umständen im Schadensfall zu wenig, um den Schaden vollständig abzudecken. In diesem Fall ist von einer Unterversicherung die Rede.
Tipp: Wer sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Versicherungspolice teilt, sollte darauf achten, dass beide Partner mit Namen und Geburtstag im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch hierfür reicht in der Regel ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft. Bei Verheirateten ist dieser Schritt nicht nötig, da bei einem Familientarif der Ehepartner automatisch mitversichert wird.
Wer seinen (Ehe-) Partner hingegen bei einem bereits vorhandenen Singletarif mit entsprechendem Preisnachlass für Alleinlebende mitversichern lassen will, muss die Police entsprechend erweitern. Trotz des möglichen Aufpreises ist der gemeinschaftliche Tarif üblicherweise günstiger als der Abschluss von zwei einzelnen Policen. Eine Ausnahme bildet aus Expertensicht die Unfallversicherung: Hier sind zwei separate Versicherungsverträge laut Angaben des BdV die preiswertere Alternative.
(kro)