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Vandalismus am Auto – Welche Versicherung zahlt?

Der “Kreativität” sind nahezu keine Grenzen gesetzt: Kratzer im Autolack, Dellen in der Motorhaube, zertrümmerte Scheiben und abgeschlagene Außenspiegel. Bei diesen mutwilligen Beschädigungen spricht der Fachmann von Vandalismus. Aus dem finanziellen Schneider ist hier nur, wer eine Vollkaskoversicherung besitzt.

Es passiert vor allem zu den Zeiten im Jahr, in denen heftig gefeiert wird. Der Autobesitzer will gerade in seinen auf der Straße geparkten Wagen steigen und stellt fest, dass über Nacht offensichtlich Vandalen am Werk waren. Im gerade erst abgelaufenen Karneval hatte der Vandalismus am Auto Hochkonjunktur. Die Polizei geht davon aus, dass die meisten dieser Delikte unter Alkoholeinfluss begangen werden. Unter dem Jahr hält sich die Anzahl an Vandalismusschäden dagegen in Grenzen. In der Regel kommt es aber nach den Wochenenden dazu.

Täter: Unbekannt

Der geschädigte Autobesitzer bleibt meist auf den Reparaturkosten sitzen, da die Täter so gut wie nie gefasst werden. Auch lassen sich keine Angaben zu einem “Täterprofil” machen. So müssen die Schäden nicht zwangsläufig von Alkohol enthemmten Jugendlichen verursacht worden sein. Genauso sind auch Erwachsene oder sogar ältere Personen denkbar. Was sich aber anhand einer bundesweiten Statistik aus dem Jahr 2004 ablesen lässt, ist, dass Vandalisten fast immer männlichen Geschlechts sind.

Wichtiger Unterschied für die Kfz-Versicherung

Liegt offenkundiger Vandalismus vor, erhält der Geschädigte zumindest einen Teil der Kosten von seiner Vollkaskoversicherung erstattet. Allerdings wird der Versicherte infolgedessen in eine niedrigere SF-Klasse seiner Vollkaskoversicherung zurückgestuft, sein Versicherungsbeitrag steigt also signifikant an. Daher der Tipp: Je nach Höhe des Schadens sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Kosten für die Reparatur nicht aus eigener Tasche zahlen möchten.

Wurde jedoch nicht nur beschädigt, sondern im Zuge dessen auch etwas aus dem Auto entwendet, handelt es sich um schweren Diebstahl. Diese Unterscheidung interessiert die Kfz-Versicherung des Opfers, da bei Diebstahl der Teilkaskoschutz zum Einsatz kommt. Die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ist in diesem Fall nicht zu erwarten.

(sg)

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