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Unfallversicherung: Eine private Absicherung lohnt sich

Unfälle können jederzeit passieren. Natürlich geht niemand davon aus, dass ihm tatsächlich ein Unglück zustoßen könnte. Doch was, wenn solch ein Fall doch eintritt? Ist man ausreichend abgesichert, falls plötzlich Umbauten an der Wohnung vorgenommen oder eine Pflegehilfe eingestellt werden muss?

Über acht Millionen Unfälle ereignen sich jährlich in Deutschland. Doch nur Kinder im Kindergarten, Schüler, Auszubildende und Studenten an ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte, Arbeitnehmer und Haushaltshilfen am Arbeitsplatz sind gesetzlich dagegen abgesichert. Auch auf dem Hin- und Rückweg zu diesen Orten greift die gesetzliche Unfallversicherung. Aber deutlich über die Hälfte aller Unglücke ereignen sich in der Freizeit. Hier empfiehlt es sich auf Nummer sicher zu gehen und mit einer privaten Unfallversicherung vorzusorgen.

Was deckt die private Unfallversicherung ab?

Ein Unfall liegt vor „wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft“. Zum Beispiel also eine Verletzung die von einem Verkehrsunfall herrührt. Außerdem gelten Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen werden, als Unfälle. Nicht abgedeckt sind hingegen Krankheiten wie Behinderungen durch Schlaganfälle. Zwar erleidet man dadurch einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden, doch ist dieser nicht auf ein von außen einwirkendes Ereignis zurückzuführen.

Für wen ist die Unfallversicherung besonders wichtig?

Prinzipiell gilt: Eine private Unfallversicherung ist für Jeden empfehlenswert. Besonders jedoch sollten Hausfrauen- und Männer und  Kleinkinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, privat gegen Unfälle abgesichert sein, da sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Des Weiteren kann die Unfallversicherung in einigen Fällen als sinnvolle Ergänzung zu einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden. So etwa, wenn eine Behinderung in Folge eines Unfalls erhöhte Kosten verursacht.

Wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherung zahlt nur, wenn der Unfall eine dauerhaft körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat. Dafür greift sie im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bereits ab dem geringsten Invaliditätsgrad. Eine Einschränkung ist dabei zu beachten: Die Invalidität muss binnen eines Jahres nach dem Unfall eintreten und beim Versicherer angezeigt werden.

CHECK24 rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro. Zusätzlich ist es empfehlenswert eine Progression zu vereinbaren. Dadurch steigt die Versicherungsleistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad überproportional an. Hier können Sie die verschiedenen Angebote der privaten Unfallversicherung vergleichen, das für Sie individuell günstigste Angebot wählen und direkt per Online-Antrag abschließen. Selbstverständlich können Sie auch vorher ein schriftliches Angebot Ihrer Wahl anfordern.

(te)

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