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Sonderkündigungsrecht – So ist die Kündigung der Motorrad- und Kfz-Versicherung auch nach dem 30.11. noch möglich!

Heute endet die Frist für die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Auto- und Motorradbesitzer, die die fristgerechte Kündigung verpasst haben, bekommen aber eine zweite Chance: durch das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung.

Außerordentlich kündigen kann jeder, dessen eigene Versicherung die Beiträge der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung angehoben hat. Dies gilt auch, wenn die Preiserhöhung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassea zustande gekommen ist.

Die Typklasse verändert sich, wenn das Schadenrisiko des Autotyps neu eingestuft wird. Eine Veränderung in der Regionalklasse ergibt sich, wenn der Wohnort des Versicherungsnehmers einer anderen Regionalklasse zugeordnet wird als bisher.

Richtig kündigen

Nach Erhalt der Beitragsinformation oder der erhöhten Rechnung hat der Versicherte einen Monat Zeit seine alte Versicherung zu kündigen und zu einer günstigeren zu wechseln.

Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich eingehen und sich explizit auf die Beitragserhöhung beziehen muss. Andernfalls können Assekuranzen, die nach dem 30. November eingehen auch ablehnen.

Sonderkündigungen nach Schadenfall und Fahrzeugwechsel

Auch nach Verstreichen dieser Monatsfrist, können Kfz-Versicherungen noch gekündigt werden. Allerdings nur unter zwei bestimmten Voraussetzungen:

  • Erste Voraussetzung ist, dass ein Schadenfall vorlag. Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Vorfall zu kündigen.
  • Zweite Voraussetzung ist ein Fahrzeugwechsel. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer ohne Kündigungsfrist die Assekuranz wechseln.

(eko)

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