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Ratenkredit: Vorzeitige Rückzahlung möglich

Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie ermöglicht es, Ratenkredite vor Ablauf der Kreditdauer ganz oder teilweise zurückzuzahlen, ohne zwingend Rücksicht auf eventuelle Kündigungsfristen nehmen zu müssen. Dafür können Bankinstitute von Kreditnehmern jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.

Deren Höhe darf 1 Prozent des Rückzahlungswertes nicht überschreiten. Maximal 0,5 Prozent dürfen verlangt werden, wenn die Restlaufzeit des Kredits weniger als zwölf Monate beträgt. Sollte jedoch der Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte, höher sein als 1 beziehungsweise 0,5 Prozent des Rückzahlungswertes, muss der Kreditnehmer diesen Betrag zahlen.

Für eine vorzeitige Kreditablösung kann es mehrere Gründe geben: Man ist unerwartet an Geld gekommen oder will mehrere Ratenkredite durch eine Umschichtung in einen Kredit zusammenfassen. Möglicherweise soll auch eine neue Finanzierung aufgenommen werden, weswegen die Bank dazu auffordert, einen aktuell bestehenden Kredit aufzulösen. Werden Ratenkredite vor der Zeit teilweise abgelöst, erhält der Kreditnehmer anteilig die Zinsen zurück erstattet, welche er nicht in Anspruch genommen hat. Eine eventuell anfallende Bearbeitungsgebühr muss in Kauf genommen werden.

Zunächst muss bei der Bank nach der Ablösesumme gefragt werden, welche schriftlich mitgeteilt werden muss. Hierbei wird auch das Fälligkeitsdatum für die Rückzahlung genannt. Der neue Kreditgeber kümmert sich bei einer Umschuldung normalerweise um sämtliche Formalitäten bezüglich der Ablösung. Geld wird dem Kreditnehmer nicht ausbezahlt, stattdessen wird der neue Kredit ausschließlich für die Ablösung bestehender Verpflichtungen verwendet.

Wurde eine Null-Prozent-Finanzierung ausgehandelt, macht eine Ratenkreditablösung wenig Sinn. Eine zinsbringende Anlage des Geldes, welches sonst für die Ablösung des Kredits aufgewendet worden wäre, bringt in diesem Fall mehr, da keine Kosten bei der Ablösung zurückerstattet werden. Eine Ausnahme ist hier, wenn ein anderer Kreditgeber – etwa bei einer Baufinanzierung – auf der verfrühten Ablösung besteht.

(tei)

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