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Aktueller Pferdehaftpflicht Artikel

Urteil zu Reitbeteiligung: Ohne Pferdehaftpflicht kein Haftungsanspruch an Besitzer

Montag, 14. November 2011

Ein Pflegepferd oder eine Reitbeteiligung ist für Pferdliebhaber, die sich kein eigenes Pferd leisten können, eine preiswerte Alternative ihrer Leidenschaft zu frönen. Jeder der ein Pferd pflegt oder eine Reitbeteiligung eingeht, sollte sich jedoch dringend vorab informieren, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Das Oberlandgericht (OLG) Nürnberg hat nämlich am 27. Juni 2011 die Haftungsklage einer Reitbeteiligung erneut abgewiesen (Az: 8 U 510/11).

Die Anschaffungs- und Haltungskosten eines Pferdes kosten viel Geld. Außerdem benötigt man für die Haltung eines Pferdes ausreichend Platz. Aus Kosten-, Platz- und Zeitgründen können viele Eltern den Wunsch ihres Kindes nach einem eigenen Pferd nicht nachkommen. Es gibt jedoch zwei Alternativen bei denen der Platz- und Kostenfaktor entfällt: Pferdepflege und Reitbeteiligung.

Viele Bauernhöfe oder Gestüte bieten Pferdepflege und Reitbeteiligungen an. Bei der Pferdepflege übernimmt eine Person die Pflege eines Pferdes und darf gelegentlich das Pferd reiten. Bei einer Reitbeteiligung hingegen, darf die beteiligte Person das Pferd zu vereinbarten Zeiten reiten. Ein solches „Mietverhältnis“ hat sowohl für den Tierhalter, als auch für den Mieter Vorteile. Wichtig ist jedoch, dass ein ausreichender und geeigneter Versicherungsschutz besteht.

Pferdehalter muss bei Schäden der Reitbeteiligung prinzipiell nicht haften

Das Oberlandgericht Nürnberg hat in einem Berufungsverfahren das Gerichtsurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.02.2011 bestätigt. In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte eine Klägerin, einen Pferdehalter, bei dem sie eine Reitbeteiligung eingegangen war, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Das Gericht entschied jedoch, dass sich eine Reitbeteiligung „wie ein Tierhalter auf Zeit fühlen“ sollte und daher das „Risiko von Schäden durch das Tier selber tragen“ muss.

Auch wenn ein Pferd ein gezähmtes Haustier ist, bleibt es ein Fluchttier. Das heißt, letzen Endes folgt es immer seinen Instinkten und bleibt somit unberechenbar. Gerade Personen die ein Pferd nur pflegen oder quasi für das Reiten mieten, sind im Umgang mit dem Pferd nicht so vertraut wie der Pferdebesitzer. Wenn das Pferd plötzlich ausbricht oder scheut, kann es große Schäden anrichten oder gar einen Menschen mit seiner Kraft schwer verletzen. Vor allem Kinder und Jugendliche sind diesbezüglich gefährdet. Daher sollte nicht nur geprüft werden, ob das Pferd für eine Pferdepflege oder Reitbeteiligung geeignet ist, sondern auch ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist für alle Beteiligten eine sinnvolle Anschaffung.

Pferdehaftpflicht Versicherungsvergleich

Wenn der beklagte Pferdehalter über eine Pferdehaftpflichtversicherung verfügt hätte, die Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche von Dritten abdeckt, wäre es wohl nicht zu dem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren gekommen. Wichtig hierbei ist jedoch, ob die Pferdehaftpflichtversicherung auch wirklich Reitbeteiligungen und Pferdepflege mit abdeckt. Erwachsene die eine Beteiligung oder Pflege eingehen, sollten – da sie gemäß Gerichtsurteil von der Verantwortlichkeit dem Tierhalter gleichgestellt sind – eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.

Es gibt für die verschiedensten Fälle Pferde- beziehungsweise Tierhalterhaftpflichtversicherungen (Reitlehrerhaftpflicht, Schulpferdehaftpflichtversicherung, Hundehaftpflicht etc.). Bei CHECK24 können Sie sich umfassend über Tierhaftpflichtversicherungen informieren. Hier finden Pferdehalter und -nutzer auch einen anbieterunabhängigen und kostenlosen Vergleichsrechner, um eine passende und günstige Pferdehaftpflichtversicherung zu finden.

(mt)

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