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Pferdehaftpflicht: Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?

Alles kann ganz schnell gehen: Während eines Ausritts sieht Ihr Pferd ein anderes Tier am Straßenrand. Es erschrickt und scheut. Was ist zu tun, wenn dabei ein Verkehrsunfall verursacht wird? CHECK24 gibt Ihnen Tipps für richtiges Verhalten im Schadensfall.

Pferdehaftpflicht

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Da die Haltung von Pferden ebenso wie die von Hunden vom Gesetz her als Luxustierhaltung betrachtet wird, kommt es im Schadensfall nicht darauf an, ob Sie Schuld an einem Unfall haben oder nicht. Als Pferdehalter haften Sie also auch für Schäden durch Unfälle, die praktisch nicht zu vermeiden waren. Es reicht aus, wenn der Schaden durch ein typisches Instinktverhalten des Pferdes verursacht wurde.

Zur Verantwortung gezogen wird immer der Pferdehalter, welcher allerdings nicht zwingend der Besitzer des Tieres sein muss. Halter kann auch eine andere Person sein, die Ihr Pferd gelegentlich unentgeltlich reitet. Achten Sie daher bereits beim Abschluss ihrer Pferdehaftpflichtversicherung darauf, dass Fremdreiterrisiko mitversichert ist.

Sollte es dazu kommen, dass ihr Pferd Schäden verursacht hat, informieren Sie unbedingt ihren Versicherer über den Schaden. Dabei ist es wichtig den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern – auch wenn Sie Schuld an dem Vorfall sind!

Ansonsten lassen Sie Ihre Versicherung die Arbeit erledigen. Das heißt erstens, dass Sie keinerlei Entschädigung an die geschädigte Person zahlen. Außerdem sollten Sie der geschädigten Person gegenüber keinerlei Schuld anerkennen. Ihre Versicherung prüft ob Sie haftbar gemacht werden können und kommt auch für die eventuell anfallenden Kosten auf. Falls es sich nicht um Haftpflichtschäden handelt, wehrt Ihre Versicherung die Forderungen für Sie ab.

Sollten Sie Mahnbescheide erhalten, kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach! Legen Sie vielmehr Widerspruch ein und informieren Sie ihre Versicherung. Ganz ähnlich verhält es sich, wenn Sie Briefe von dem Geschädigten erhalten. Beantworten Sie diese nicht, sondern leiten Sie diese direkt an Ihren Versicherungsanbieter weiter.

Als Faustregel gilt: Sollten Sie einmal nicht wissen wie Sie sich zu verhalten haben, kontaktieren Sie immer Ihren Versicherer!

(tei)

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