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Das Wichtigste in Kürze
Die Kfz-Steuer richtet sich bei einem Motorrad ausschließlich nach dem Hubraum. Bei einem Elektromotorrad wird stattdessen die Nennleistung in Kilowatt (kW) als Referenz herangezogen.
Wo steht der Hubraum des Motorrades?
Der Hubraum ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld P1 angegeben. Die Nennleistung des Motors in Kilowatt (kW) bzw. PS ist in Feld P.2. angegeben.
Kfz-Steuer wird in Deutschland erst für Krafträder ab 125 ccm Hubraum erhoben.
Eine Sonderregelung gilt zudem für Elektro-Motorräder. Sie sind derzeit (Stand April 2024) von der Motorrad Kfz-Steuer befreit – unabhängig vom Hubraum oder der Nennleistung. Die Steuerbefreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2030.
Von der Kfz-Steuer befreit sind diese Motorradtypen:
Um die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad berechnen zu können, müssen Sie den Hubraum oder die Nennleistung des Motors wissen.
Diese Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Feldern P.1. (Hubraum in ccm) beziehungsweise P.2. (Nennleistung in kW).
Berechnen Sie hier kostenlos die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad
In § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz ist die Berechnungsgrundlage festgelegt. Derzeit kostet die Kfz-Steuer jährlich 1,84 Euro pro (angefangener) 25 Kubikzentimeter Hubraum.
Gut zu Wissen: Abgebucht wird nur der volle Eurobetrag ohne Cent-Beträge – daher wird immer zu Ihren Gunsten abgerundet.
Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motorrad:
Hubraum : 25 *1,84 = Betrag Kfz-Steuer
Besonderheiten:
Zu Ihrer Orientierung haben wir für Sie die gültigen Kosten der jährlichen Motorradsteuer für typische Hubraumgrößen zusammengestellt.
Hubraum | Motorrad-Steuer |
---|---|
200 ccm | 14 € |
300 ccm | 22 € |
500 ccm | 36 € |
600 ccm | 44 € |
650 ccm | 47 € |
1.000 ccm | 73 € |
1.300 ccm | 95 € |
Durchschnittlicher Hubraum beim Motorrad
In Deutschland beträgt der Hubraum des Motors beim Motorrad im Durchschnitt 635 ccm (Quelle).
Die Grundlage für die Bezahlung der Kfz-Steuer schaffen Sie bereits, wenn Sie das Motorrad anmelden. Hierbei füllen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat aus und erlauben dem Zoll, die fällige Kraftfahrzeugsteuer einmal im Jahr von Ihrem Konto abzubuchen.
Die Steuerhöhe wird Ihnen in einem Steuerbescheid mitgeteilt. Diesen erhalten Sie nicht jedes Jahr erneut, sondern lediglich kurz nach der Zulassung per Post.
Den fälligen Steuerbetrag bucht die Zollverwaltung für das ganze Kalenderjahr im Voraus vom angegebenen Konto ab. Dies geschieht in aller Regel irgendwann im Januar. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Denn eine Ankündigung zum Einzug oder eine Erinnerung gibt es vom Zoll nicht.
Ja. Mit dem Tag der Abmeldung endet Ihre Kfz-Steuerpflicht. Da die Kfz-Steuer fürs Motorrad immer für ein ganzes Jahr bezahlt ist, erhalten Sie zu viel entrichtete Steuer erstattet. Dafür müssen Sie aber nichts tun, dies erfolgt automatisch. Die Zulassungsstelle übermittelt die Abmeldung an die Zollverwaltung. Etwa 3 Wochen nach dem Abmelden des Motorrads erhalten Sie dann den offenen Betrag auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Wenn sich Ihre Fahrsaison ändert (Umstellung von Ganzjahres- auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonkennzeichens), beantragen Sie dies bei der Zulassungsbehörde. Der neue Zeitraum wird automatisch dem Zoll mitgeteilt. Die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad wird entsprechend neu festgesetzt.
Sie spendieren dem Motor Ihrer Maschine mehr Leistung? Dann müssen Sie dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Die geänderte Motorleistung wird dabei dem Zoll übermittelt und die Kfz-Steuer neu festgesetzt.
Das Gleiche geschieht, wenn Sie das Motorrad drosseln. Auch eine Leistungsminderung müssen Sie amtlich absegnen und eintragen lassen. Mit den aktualisierten Daten setzt der Zoll die Kfz-Steuer neu fest. Führt die Motor-Drosselung dazu, dass das Motorrad nun weniger als 125 ccm Hubraum hat oder die Nennleistung weniger als 11 kW oder 15 PS beträgt, bezahlen Sie fortan keine Kfz-Steuer mehr für das Zweirad.
Autor:
Sascha Rhode
Studium Germanistik & Journalismus an der Universität Karlsruhe (TH). Seit 2012 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: sascha.rhode@check24.de
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