Kundenbereich

Kostenlose Beratung

0800 - 24 24 123

Mo. bis Fr. 8:00 - 19:00 Uhr

Servicezeiten (gebührenfrei)

Kfz-Versicherung Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Motorradversicherung Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Sachversicherungen Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Personenversicherungen Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Konten Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Sa. 10:00 - 15:30 Uhr
Kredit Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Baufinanzierung Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Strom & Gas Mo. - So. 8:00 - 22:00 Uhr
DSL & Handy Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Mietwagen & Reisen Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 14:00 Uhr
So. 10:00 - 15:00 Uhr
Shopping Mo. - Fr. 9:00 - 18:00 Uhr

Richtig kündigen

Nach Erhalt der Beitragsinformation oder der erhöhten Rechnung hat der Versicherte einen Monat Zeit seine alte Versicherung zu kündigen und zu einer günstigeren zu wechseln.

Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich eingehen und sich explizit auf die Beitragserhöhung beziehen muss. Andernfalls können Assekuranzen, die nach dem 30. November eingehen auch ablehnen.

Sonderkündigungen nach Schadenfall und Fahrzeugwechsel

Auch nach Verstreichen dieser Monatsfrist, können Kfz-Versicherungen noch gekündigt werden. Allerdings nur unter zwei bestimmten Voraussetzungen:

  • Erste Voraussetzung ist, dass ein Schadenfall vorlag. Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Vorfall zu kündigen.
  • Zweite Voraussetzung ist ein Fahrzeugwechsel. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer ohne Kündigungsfrist die Assekuranz wechseln.

(eko)

Weiterführende Artikel:

Kfz Versicherung Tipps

Mit unserem unabhängigen Kfz Versicherungsvergleich finden Sie Top-Tarife zu kleinen Preisen!
Die Kündigung der Kfz Versicherung versenden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein!