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Eine Neupreisentschädigung schützt vor hohen finanziellen Verlusten

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung sollten sich Kunden ganz genau über den Leistungsumfang der Versicherung informieren. Für Besitzer von Neuwagen ist beispielsweise eine Neupreisentschädigung sinnvoll. Erfahren Sie heute im zehnten Teil der Kfz Versicherung Serie etliche nützliche Fakten zur Neupreisentschädigung.

Mit dem Begriff der Neupreisentschädigung wird gemeinhin die komplette Erstattung des Neupreises von Fahrzeugen im Schadenfall beschrieben. Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig von dem jeweiligen Zeitwert. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet die Kfz Versicherung normalerweise lediglich den Zeitwert – dieser kann jedoch bereits wenige Monate nach dem Kauf des Wagens deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. Unter Umständen müssen Fahrzeughalter dabei einen beträchtlichen finanziellen Verlust hinnehmen. Um diese Klippe zu umschiffen, sollten Verbraucher bei der Versicherung von Neuwagen unbedingt darauf achten, dass die Police eine ausreichende Neupreisentschädigung enthält.

Als Voraussetzung für den Abschluss einer Neupreisentschädigung gilt in der Regel, dass es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt. Außerdem sollte das Auto kein allzu hohes Alter aufweisen. Ein Vollkaskoschutz ist keine Bedingung für die Neupreisentschädigung, jedoch empfiehlt sich diese Zusatzversicherung für Neuwagen grundsätzlich. Die Altersgrenzen für die Neupreisentschädigung variieren hier je nach Versicherungsgesellschaft zwischen einem Zeitraum von drei Monaten bis zu zwei Jahren. Im Schadenfall entspricht der Neuwert der Höhe des unverbindlich empfohlenen Kaufpreises für das entsprechende Modell, inklusive einer eventuellen Sonderausstattung.

Einige Assekuranzen leisten den Neupreis auch, wenn anfallende Reparaturkosten während des festgelegten Zeitraumes einen gewissen Teil des Neupreises (beispielsweise 70 Prozent) übersteigen.

Im letzten Teil der Kfz Versicherung Serie informieren wir Sie am Freitag, den 03.12.2010, über die Vor- und Nachteile einer mit der Assekuranz vereinbarten Werkstattbindung.

(tei)

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