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Kfz Versicherung: Einnahme von Medizin gefährdet Kaskoschutz

Erkältete Autofahrer sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie Medizin einnehmen, um die Krankheitssymptome zu lindern. Denn nicht nur Alkohol und Drogen beeinflussen die Fahrtauglichkeit – auch Medikamente gegen Erkältungen können diese Wirkung haben. Wer unter Einfluss von Medizin einen Unfall verursacht, gefährdet so den Kaskoschutz seiner Kfz Versicherung.

Besonders im Winter kommt es schnell vor, dass man sich eine Erkältung einfängt. Um diese möglichst schnell wieder los zu werden, greifen viele Kränkelnde auf Nasentropfen, Hustenlöser oder diverse Pillen gegen Erkältungssymptome zurück. Autofahrer sollten hier jedoch vorsichtig sein, denn Medizin kann einen negativen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit ausüben. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) rät daher Autofahrern ab, sich nach der Einnahme von Erkältungspräparaten ans Steuer zu setzen. Nach der Rechtsprechung gilt Fahruntüchtigkeit aufgrund eingenommener Medizin als unverantwortlich und wird daher von den Assekuranzen als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.

Wird infolge eines Unfalls nachgewiesen, dass die Einnahme von Medizin für das Unglück ursächlich war, kann die Kfz Versicherung die Leistungen im Kaskoschutz kürzen. Werden bei dem Unfall weitere Personen geschädigt, greift jedoch zumindest die Kfz Haftpflicht und ersetzt des Schaden des Opfers, da diese nur bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen leistungsfrei wird.

Einige Arzneimittel gegen Erkältungen führen eventuell zu Müdigkeit oder sogar Kreislaufproblemen. Wer unterschiedliche Mittel einnimmt, muss besonders vorsichtig sein. Die Wechselwirkung verschiedener Präparate und deren Folgen sind kaum abzuschätzen. Autofahrer sollten immer die Packungsbeilage der Medizin studieren und sich über die eventuellen Nebenwirkungen informieren, bevor sie eine Fahrt antreten. Sich persönlich Auskunft von Ärzten oder Apothekern einzuholen, bietet zusätzliche Sicherheit. Im Zweifel ist es besser, kein Risiko einzugehen und den Wagen stehen zu lassen.

(tei)

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