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Aktueller Hundehaftpflicht Artikel

Bestattungsmöglichkeiten für den geliebten Vierbeiner

Freitag, 19. April 2013

Stirbt der treue tierische Begleiter, stellt sich für jeden Hundebesitzer die Frage: Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es? Auch wenn der Abschied vom eigenen Hund schmerzvoll ist, kann das Begräbnis doch ein tröstendes Ritual darstellen.

Wer über einen eigenen Garten verfügt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den verstorbenen Hund ─ ebenso wie Katzen oder andere Kleintiere ─ dort zu begraben. Der Bayerische Rundfunk (BR) informiert im Internet darüber, dass es zwar nach der geltenden EU-Verordnung prinzipiell verboten ist, einen Tierfriedhof in einem Privatgarten anzulegen ─ allerdings nicht in Deutschland.

Der Gesetzgeber macht hierzulande für Hundefreunde eine Ausnahme. Der Vierbeiner darf ganz legal und ohne Genehmigung durch Behörden auf dem Privatgrundstück beerdigt werden. Die einzige Ausnahme: wenn es sich bei dem entsprechenden Areal um ein sogenanntes Wasserschutzgebiet handelt. Zudem sollte das Gelände nicht zu nah an öffentlichen Plätzen oder Wegen liegen. Zu beachten ist auch, dass das Tier von einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt sein muss.

Haustierbestattung im Wald ist eine Ordnungswidrigkeit

Steht kein eigener Garten zur Verfügung, will so mancher Hundebesitzer dem tierischen Freund vielleicht im nächstgelegenen Wald die letzte Ehre erweisen. Allerdings wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer sich erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ebenso ist es untersagt, tote Haustiere einfach in die Mülltonne zu werfen.

Legale Bestattungsmöglichkeiten bieten hingegen Tierfriedhöfe und -krematorien, die in den meisten größeren Städten zu finden sind. Jedoch haben die Bestattungen auch ihren Preis: Je nach Größe des Hundes und gewünschter Bestattungsart können durchaus zwischen 150 und 220 fällig werden.

Weitere Bestattungsmöglichkeiten für Hunde

Wer den verstorbenen Vierbeiner nicht im eigenen Garten oder auf dem Tierfriedhof beerdigen kann oder will, hat noch zwei andere Möglichkeiten der Abgabe. So kann das tote Tier an einen privaten Tierkörperverwerter weitergegeben werden. Kostenpunkt für den Hundebesitzer: 20 bis 30 Euro.

Eine weitere Option ist die kommunale Tierkörperbeseitigung. Informationen zum zuständigen Entsorger können bei der Stadtverwaltung oder im Landratsamt eingeholt werden. Den toten Tierkörper kann man entweder selbst dort vorbeibringen oder für rund 20 Euro abholen lassen.

Bei all der Trauer sollte der Hundebesitzer dennoch nicht vergessen, den verstorbenen Vierbeiner bei der Stadt abzumelden und die bestehende Hundehaftpflichtversicherung zu kündigen. Wer sich allerdings wieder einen Hund zulegen möchte, kann die Steuernummer sowie die Hundehalterhaftpflicht auf das neue Haustier übertragen lassen.

(kro)

Ältere Hundehaftpflicht Artikel

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 07.02.2013

Am Donnerstag ließen die hessischen Regierungsparteien (CDU/FDP) einen Gesetzesentwurf der SPD für eine neue Hundeverordnung bei der Abstimmung im Landtag scheitern. Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die rechtliche Grundlage des Hundebesitzes modernisiert werden sollte. Die Opposition und Tierschutzverbände versprechen sich von dem Gesetzentwurf nicht [mehr...]


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 Hundehaftpflichtversicherung, Chippen und Sachkundenachweis seit 1. Juli Pflicht in Niedersachsen 
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Es ist oft schneller passiert als man denkt: Beim Spaziergang mit dem Hund fühlt sich dieser mit einem Mal zu einem Artgenossen hingezogen, und noch ehe die Besitzer eingreifen können, ist der „ungewollte Deckakt“ vollzogen. Auf den Besitzer des Rüden können nun immense Kosten zukommen, [mehr...]


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