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Aktueller Hundehaftpflicht Artikel

Hundehaftpflicht: eine sinnvolle und günstige Anschaffung für Hundehalter und Hundesitter

Dienstag, 6. Dezember 2011

Hundebesitzer unterliegen in Deutschland der Gefährdungshaftung. Das heißt, wenn ein Hund beim Gassigehen einen Sach- oder Personenschaden verursacht, muss die Person, die den Hund ausführt, für den entstandenen Schaden haften. Da Passanten immer wieder Opfer von Beißattacken werden, verschärfen immer mehr Bundesländer und Kommunen ihre Hundegesetze. Auch die Zahl der Länder, in denen Hundehalter verpflichtet sind, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, nimmt weiter zu.

Zuletzt haben Thüringen und Niedersachsen eine Hundehaftpflicht Versicherungspflicht für Hundebesitzer eingeführt. Und wer sich in Hannover einen Hund hält, der als Kampfhund oder gefährlicher Hunde eingestuft wurde, muss ab Januar 2012 eine Kampfhundesteuer bezahlen. Welche Rasse als Kampfhund oder als gefährlicher Hund gilt, wird von den Kommunen und Ländern autonom bestimmt. Daher sollten sich Hundebesitzer sorgfältig über die Besonderheiten des jeweiligen Hundegesetzes informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Verantwortungsbewusste Hundebesitzer sollten sich jedoch nicht nur über Ihr Hundegesetz, sondern auch über eine Hundehaftpflichtversicherung informieren. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist – auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder man keinen gefährlichen Hund zu Hause hat – für jeden Halter eine vernünftige und günstige Anschaffung. Selbst ein kleiner Dackel kann, wenn er plötzlich auf die Straße läuft, einen schwerwiegenden Unfall verursachen. Kommt es dabei zu Personen- oder Sachschäden, übernimmt eine Privathaftpflicht in aller Regel keine Unfallkosten. Schäden, die einen Hund verursacht, werden nur von der Hundehaftpflicht gedeckt.

Leistungen der Hundehaftpflicht: Ungewollter Deckakt, Sach- und Personenschäden

Jeder Sachschaden, der durch einen Hund – für Pferde gilt im Übrigen Selbiges – verursacht wurde, wird von der Hundehaftpflicht beglichen. Beschädigt Ihr Hund beispielsweise eine Vase, übernimmt die Assekuranz die Reparaturkosten oder sorgt für gleichwertigen Ersatz. Zudem deckt die Versicherung auch Personen- sowie echte und unechte Vermögensschäden mit ab.

Ist Ihr Vierbeiner für einen schlimmen Autounfall mit Sach- und Personenschaden verantwortlich, übernimmt die Versicherung nicht nur die Reparaturkosten der beschädigten Fahrzeuge, sondern auch die Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten der Unfallopfer. Erleidet ein Verletzter einen Verdienstausfall (man spricht auch von einem unechten Vermögensschaden), übernimmt die Versicherung auch diese Kosten. Selbst wenn ein Geschädigter lebenslang arbeitsunfähig und pflegebedürftig ist, kann die Hundehaftpflicht für diese Langzeitkosten aufkommen.

Auch für den Fall, dass ein Rüde eine Hündin begattet und den Halter der läufigen Hündin keine Mitschuld trifft, übernimmt die Versicherung die Kosten. Dazu gehören sämtliche Unkosten, die mit der Schwangerschaft verbunden sind, sowie die Kosten einer Abtreibung oder der Aufzucht der Welpen. Die Versicherungswirtschaft spricht in einem solchen Fall von einem ungewollten Deckakt.

Hundehaftpflicht: Versicherungssumme und versicherter Personenkreis

Extrem wichtig ist, beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen. Sie sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Da eine Hundehaftpflicht aber in der Regel sehr günstig ist, kostet eine Erhöhung der Versicherungssumme auf zehn Millionen Euro oft nur einige wenige Euro mehr pro Jahr.

Allerdings sollten Sie immer auf spezielle Vertragsbedingungen und Ausschlüsse achten. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist selbstverständlich immer, dass die aufsichtspflichtige Person den Hund nicht vorsätzlich dazu angeleitet hat, einen Schaden zu verursachen. Zum versicherten Personenkreis einer Hundehaftpflicht zählen in der Regel Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn. Nicht abgedeckt sind Schäden, die dem Hundeführer selbst entstehen.

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungsvergleich spart Kosten

Eine Hundehaftpflicht schützt sämtliche Personen, die einen Hund ausführen, gegen Schadensersatzforderungen. Wer gewerbemäßig einen Hund ausführt, beispielsweise als professioneller Hundesitter, braucht eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Da eine Hundeversicherung bereits ab ca. 55 Euro Jahresbeitrag zuhaben ist, lohnt sich der Abschluss für Hundehalter wie Hundesitter.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Hunderasse. Außerdem kann der Versicherungsnehmer die Beitragshöhe durch Selbstbeteiligung, Zahlweise und Vertragslaufzeit individuell beeinflussen. Beschäftige im öffentlichen Dienst erhalten auch meist einen Rabatt.

Der Versicherungsrechner von CHECK24 ermöglicht jedem Interessierten, einen schnellen und kostenlosen Versicherungsvergleich durchzuführen. Über CHECK24 kann man sich umfassend über alles Wichtige rundum das Thema Hundebesitz und Hundehaftpflicht informieren.

(mt)

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